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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009

Zum Bundestagswahlprogramm der FDP gelangen Sie hier.

 

Programm der FDP Sachsen für die Landtagswahl 2009

Als erste sächsische Partei hatte die FDP ihr Programm zur Landtagswahl beschlossen. Auf über 60 Seiten beschreiben darin die Freien Demokraten ihre Visionen und konkreten Vorschläge für eine erfolgreiche Zukunft des Freistaates Sachsen. Das Wahlprogramm „Für ein starkes und freiheitliches Sachsen" wurde auf einem FDP-Landesparteitag am 1. November 2008 in Dresden einstimmig verabschiedet.

Landtagswahlprogramm der FDP Sachsen

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